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Christian Ulmen: Aktueller Stand im Fall Collien Fernandes – Ermittlungen, Gerichtsurteile und neue Entwicklungen
Christian Ulmen steht im September 2026 weiterhin im Mittelpunkt einer juristischen Auseinandersetzung mit seiner früheren Ehefrau Collien Fernandes. Im Raum stehen unter anderem Vorwürfe wegen häuslicher Gewalt und digitaler Gewalt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hat ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt eingeleitet. Gleichzeitig gab es wichtige gerichtliche Entscheidungen zur Berichterstattung über die Vorwürfe. Zuletzt sorgte zudem Ulmens Ausstieg als Gesellschafter der Produktionsfirma Pyjama Pictures für eine neue berufliche Entwicklung.
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Was ist zwischen Christian Ulmen und Collien Fernandes passiert?
Christian Ulmen und Collien Fernandes waren seit 2011 verheiratet und haben eine gemeinsame Tochter. Das Paar lebte zeitweise in Potsdam und später auf Mallorca. Die Trennung wurde 2025 öffentlich bekannt. Seitdem stehen nicht nur die private Beziehung, sondern vor allem die von Fernandes erhobenen Vorwürfe und deren juristische Folgen im Mittelpunkt.
Fernandes hat nach öffentlich berichteten Angaben Vorwürfe gegen ihren früheren Ehemann erhoben, die unter anderem häusliche Gewalt und sogenannte digitale Gewalt betreffen. Dazu gehören nach den bisherigen Berichten auch Vorwürfe im Zusammenhang mit Fake-Profilen und sexualisierten Inhalten. Die Anschuldigungen stammen von Fernandes beziehungsweise wurden von ihren Rechtsvertretern vorgetragen und sind nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung gleichzusetzen.
Ulmen weist die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zurück. Für ihn gilt bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung.
Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Ulmen
Eine wichtige Entwicklung erfolgte im Mai 2026. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete nach einer Anzeige von Fernandes ein Ermittlungsverfahren gegen Ulmen ein. Nach Angaben der Behörde besteht ein Anfangsverdacht wegen des Vorwurfs der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt.
Konkret geht es laut Staatsanwaltschaft um mehrere Vorfälle, die sich in den Jahren 2022 und 2023 in Spanien ereignet haben sollen. Ulmen wird in diesem Zusammenhang als Beschuldigter geführt. Die Ermittlungsbehörde teilte außerdem mit, dass die Vorwürfe im Zusammenhang mit digitaler Gewalt weiterhin geprüft würden.
Wichtig ist dabei die rechtliche Einordnung: Ein Ermittlungsverfahren bedeutet nicht, dass die vorgeworfenen Taten bewiesen sind. Die Staatsanwaltschaft prüft vielmehr, ob sich ein strafrechtlich relevanter Sachverhalt nachweisen lässt. Eine Anklage oder Verurteilung gegen Ulmen ist damit nicht verbunden.
Warum Spanien in dem Fall eine Rolle spielt
Die Anzeige von Fernandes war zunächst in Spanien gestellt worden. Dort lebte das frühere Paar zeitweise auf Mallorca. Im April 2026 entschied ein Gericht in Palma de Mallorca, dass die spanische Justiz für die weitere Prüfung nicht zuständig sei und der Fall an die deutsche Justiz abgegeben werden solle. Im Juni bestätigte ein spanisches Gericht diese Abgabe; ein Widerspruch von Fernandes wurde zurückgewiesen.
Damit liegt der Schwerpunkt des strafrechtlichen Verfahrens inzwischen in Deutschland. Die Zuständigkeit ist deshalb nicht mehr als offene Frage zwischen Spanien und Deutschland darzustellen. Entscheidend ist nun vor allem, wie die deutschen Ermittlungsbehörden mit den Vorwürfen umgehen und ob sich aus den Ermittlungen weitere rechtliche Schritte ergeben.
Gerichtliche Entscheidungen zur Berichterstattung über die Vorwürfe
Neben dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gibt es einen zweiten juristischen Komplex: die Auseinandersetzung zwischen Christian Ulmen und dem SPIEGEL über die Berichterstattung zu den Vorwürfen.
Das Landgericht Hamburg befasste sich im Mai 2026 mit mehreren Passagen der SPIEGEL-Berichterstattung. Das Gericht wies Ulmens Antrag in vier von fünf Punkten zurück, gab ihm in einem Punkt jedoch Recht. Zu den umstrittenen Aussagen gehörte unter anderem die Darstellung eines Verdachts im Zusammenhang mit Deepfake-Videos.
Im Juni 2026 änderte das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg diese Entscheidung teilweise. Nach dem Beschluss durfte der SPIEGEL insbesondere nicht den Verdacht erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet, die seine frühere Ehefrau zeigen. Der Beschluss des OLG Hamburg betrifft damit konkret die Zulässigkeit dieser Verdachtsdarstellung in der Berichterstattung und ist nicht mit einer strafrechtlichen Feststellung über die Vorwürfe gegen Ulmen gleichzusetzen.
Diese Unterscheidung ist für die Einordnung des Falls entscheidend. Das Gericht hat damit nicht festgestellt, dass sämtliche von Fernandes erhobenen Vorwürfe unbegründet sind. Es ging vielmehr um die rechtliche Zulässigkeit bestimmter Aussagen in der Berichterstattung.
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Was bedeutet die Entscheidung zu den Deepfake-Vorwürfen?

Der Begriff „Deepfake“ spielt in der öffentlichen Diskussion eine große Rolle, sollte aber nicht pauschal für alle Vorwürfe digitaler Gewalt verwendet werden.
Im Fall Ulmen und Fernandes muss zwischen verschiedenen Behauptungen und Sachverhalten unterschieden werden. Dazu zählen unter anderem mögliche Fake-Profile, die missbräuchliche Verwendung persönlicher Daten sowie die Herstellung oder Verbreitung manipulierter sexualisierter Inhalte. Gerade hinsichtlich des konkreten Verdachts, Ulmen habe Deepfake-Videos hergestellt oder verbreitet, hat das OLG Hamburg der entsprechenden Verdachtsdarstellung im SPIEGEL untersagt.
Die Entscheidung zeigt zugleich, warum bei der Berichterstattung über laufende Verfahren eine genaue Quellen- und Begriffsabgrenzung notwendig ist. Ein Vorwurf, ein Ermittlungsverfahren und eine gerichtliche Feststellung sind rechtlich unterschiedliche Dinge.
Neue berufliche Entwicklung: Ulmen nicht mehr Gesellschafter von Pyjama Pictures
Auch beruflich gab es im September 2026 eine wichtige Entwicklung. Christian Ulmen ist nicht mehr Gesellschafter der Produktionsfirma Pyjama Pictures GmbH. Nach aktueller Berichterstattung ist seine Beteiligung von 22,5 Prozent inzwischen auf die Seven.One Studios GmbH übergegangen.
Eine Sprecherin von Seven.One Studios bestätigte gegenüber DWDL, dass Ulmen nicht länger Teilhaber von Pyjama Pictures sei und der diesbezügliche rechtliche Prozess abgeschlossen sei. Hintergrund war demnach eine Auseinandersetzung über die Beendigung von Verträgen, die schließlich in Vergleichsgespräche mündete.
Diese Entwicklung ist vom strafrechtlichen Verfahren zu unterscheiden. Der Ausstieg aus Pyjama Pictures stellt keine gerichtliche Feststellung zu den gegen Ulmen erhobenen Vorwürfen dar. Er ist dennoch relevant für die aktuelle berufliche Situation des Schauspielers und Produzenten.
Wie ist der aktuelle Stand?
Nach dem derzeit öffentlich bekannten Stand laufen die Ermittlungen in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Potsdam hatte im Mai 2026 einen Anfangsverdacht wegen Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt bestätigt. Gleichzeitig wurden Vorwürfe digitaler Gewalt weiterhin geprüft. Eine strafrechtliche Verurteilung Ulmens ist damit nicht verbunden.
Das Verfahren in Spanien wurde dagegen an die deutsche Justiz abgegeben. Die spanische Zuständigkeit ist damit nicht mehr der zentrale offene Punkt. Die weitere Entwicklung hängt vom Verlauf der deutschen Ermittlungen und den dort gewonnenen Erkenntnissen ab.
Parallel dazu bleiben die presserechtlichen Entscheidungen relevant. Besonders die Entscheidung des OLG Hamburg vom Juni 2026 hat die Berichterstattung über den konkreten Deepfake-Verdacht eingeschränkt.
Was ist für die weitere Entwicklung wichtig?
Für die Öffentlichkeit sind vor allem drei Fragen entscheidend: Wie entwickeln sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam, welche konkreten Vorwürfe lassen sich gegebenenfalls beweisen und welche weiteren gerichtlichen Entscheidungen folgen?
Bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Aussagen der Beteiligten, Medienberichte und gerichtliche Entscheidungen müssen deshalb jeweils in ihrem konkreten rechtlichen Zusammenhang betrachtet werden.
Auch bei der Berichterstattung über Fernandes sollte zwischen ihren eigenen Schilderungen und unabhängig festgestellten Tatsachen unterschieden werden. Gleiches gilt für die Stellungnahmen von Ulmen und seinen Rechtsvertretern.
FAQ zum Fall Christian Ulmen und Collien Fernandes
Was wird Christian Ulmen vorgeworfen?
Collien Fernandes erhebt unter anderem Vorwürfe im Zusammenhang mit häuslicher und digitaler Gewalt. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen Ulmen wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt. Die Vorwürfe digitaler Gewalt wurden nach Angaben der Behörde ebenfalls weiter geprüft. Ulmen weist die Anschuldigungen zurück.
Ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen Christian Ulmen?
Ja. Die Staatsanwaltschaft Potsdam leitete im Mai 2026 ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt ein. Dabei wird Ulmen als Beschuldigter geführt.
Was hat das OLG Hamburg im Fall Ulmen entschieden?
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg untersagte dem SPIEGEL im Juni 2026, den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Deepfake-Videos seiner früheren Ehefrau hergestellt oder verbreitet. Die Entscheidung betrifft die Zulässigkeit der konkreten Berichterstattung und ist keine strafrechtliche Verurteilung oder Freispruch in den zugrunde liegenden Vorwürfen.
Was ist mit dem Verfahren in Spanien passiert?
Ein Gericht auf Mallorca bestätigte im Juni 2026 die Abgabe des Falls an die deutsche Justiz. Ein Widerspruch von Fernandes gegen die Abgabe war zuvor zurückgewiesen worden.
Ist Christian Ulmen schuldig?
Das ist nicht festgestellt. Gegen Ulmen läuft ein Ermittlungsverfahren, er bestreitet die gegen ihn erhobenen Vorwürfe. Bis zu einer rechtskräftigen strafrechtlichen Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung.
Ist Christian Ulmen noch Gesellschafter von Pyjama Pictures?
Nein. Nach aktueller Berichterstattung ist Ulmen nicht mehr Gesellschafter der Pyjama Pictures GmbH. Seine zuletzt gehaltenen 22,5 Prozent liegen inzwischen bei Seven.One Studios. Der damit verbundene rechtliche Prozess ist nach Angaben von Seven.One Studios abgeschlossen.
Fazit
Der Fall Christian Ulmen und Collien Fernandes ist im September 2026 weiterhin nicht abgeschlossen. Im Mittelpunkt stehen ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Potsdam wegen des Verdachts der Körperverletzung im Rahmen häuslicher Gewalt, weiterhin geprüfte Vorwürfe digitaler Gewalt sowie mehrere presserechtliche Entscheidungen zur Berichterstattung.
Gleichzeitig hat sich die rechtliche Situation gegenüber den ersten Berichten deutlich weiterentwickelt. Das Verfahren wurde von Spanien an die deutsche Justiz übergeben, das OLG Hamburg hat die Verdachtsdarstellung zu bestimmten Deepfake-Vorwürfen gegenüber dem SPIEGEL eingeschränkt und Ulmen ist inzwischen nicht mehr Gesellschafter von Pyjama Pictures. Entscheidend bleibt, zwischen erhobenen Vorwürfen, Ermittlungen und gerichtlich festgestellten Tatsachen zu unterscheiden.
